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Teilnahmebedingungen für Aussteller
des Streetfood Festival Weggis

1. Anmeldung und Zulassung

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online über das Formular des Veranstalters.

  • Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen an.

  • Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung und kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2. Standplatz und Ausstattung

  • Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.

  • Aussteller sind für den Auf- und Abbau sowie für die Ausstattung ihres Standes (Strom, Wasser, Geräte, Dekoration) selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Betrieb und Hygiene

  • Aussteller verpflichten sich, sämtliche geltenden Lebensmittel-, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

  • Es dürfen nur Produkte verkauft oder angeboten werden, die bei der Anmeldung angegeben und vom Veranstalter genehmigt wurden.

  • Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten betrieben werden.

4. Gebühren und Zahlung

  • Die Teilnahmegebühren werden vom Veranstalter festgelegt und mit der Anmeldung bekannt gegeben.

  • Der Betrag ist nach Rechnungsstellung fristgerecht zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Veranstalter die Zulassung widerrufen.

5. Haftung und Versicherung

  • Der Aussteller ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstähle am Stand oder bei Waren des Ausstellers.

6. Werbung und Sponsoring

  • Eigene Werbung darf nur am zugeteilten Standplatz angebracht werden.

  • Sponsoring- oder Werbeaktivitäten auf dem Festivalgelände sind ausschließlich mit Zustimmung des Veranstalters gestattet.

7. Rücktritt und Nichtteilnahme

  • Ein Rücktritt von der Teilnahme ist schriftlich mitzuteilen. Bereits geleistete Gebühren werden in der Regel nicht zurückerstattet.

  • Bei Nichterscheinen verfällt der Anspruch auf den Standplatz.

8. Änderungen und Absage

  • Der Veranstalter behält sich vor, das Festival zeitlich oder räumlich zu ändern oder abzusagen.

  • Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückerstattung von Auslagen bestehen in diesem Fall nicht.

9. Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.

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