
Teilnahmebedingungen für Aussteller
des Streetfood Festival Weggis
1. Anmeldung und Zulassung
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Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online über das Formular des Veranstalters.
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Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen an.
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Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung und kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2. Standplatz und Ausstattung
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Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
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Aussteller sind für den Auf- und Abbau sowie für die Ausstattung ihres Standes (Strom, Wasser, Geräte, Dekoration) selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Betrieb und Hygiene
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Aussteller verpflichten sich, sämtliche geltenden Lebensmittel-, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
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Es dürfen nur Produkte verkauft oder angeboten werden, die bei der Anmeldung angegeben und vom Veranstalter genehmigt wurden.
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Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten betrieben werden.
4. Gebühren und Zahlung
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Die Teilnahmegebühren werden vom Veranstalter festgelegt und mit der Anmeldung bekannt gegeben.
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Der Betrag ist nach Rechnungsstellung fristgerecht zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Veranstalter die Zulassung widerrufen.
5. Haftung und Versicherung
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Der Aussteller ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.
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Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstähle am Stand oder bei Waren des Ausstellers.
6. Werbung und Sponsoring
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Eigene Werbung darf nur am zugeteilten Standplatz angebracht werden.
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Sponsoring- oder Werbeaktivitäten auf dem Festivalgelände sind ausschließlich mit Zustimmung des Veranstalters gestattet.
7. Rücktritt und Nichtteilnahme
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Ein Rücktritt von der Teilnahme ist schriftlich mitzuteilen. Bereits geleistete Gebühren werden in der Regel nicht zurückerstattet.
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Bei Nichterscheinen verfällt der Anspruch auf den Standplatz.
8. Änderungen und Absage
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Der Veranstalter behält sich vor, das Festival zeitlich oder räumlich zu ändern oder abzusagen.
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Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückerstattung von Auslagen bestehen in diesem Fall nicht.
9. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.